DGS-Video über die Bundesnotbremse ab einem Inzidenzwert von 100

Seit dem 23.04.2021 hat die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich, bundeseinheitliche Maßnahmen wie z.B.:

Mehr dazu siehe Video von Robert Jasko.

 DGS-Video
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