Seit dem 23.04.2021 hat die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzlich, bundeseinheitliche Maßnahmen wie z.B.:
- Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
- Ausgangsbeschränkung: von 22:00 - 5:00 Uhr, Sport alleine bis 24:00 Uhr erlaubt.
- Schulen: 2 x pro Woche Testen bei Wechselunterricht. Bei Inzidenzwert über 165 Unterricht zu Hause.
Mehr dazu siehe Video von Robert Jasko.
DGS-Video
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